Wegfall der Zuchtgenehmigung

Zur Zucht von Wellensittichen war in Deutschland eine Genehmigung erforderlich. Der Hauptgrund dafür war die Bekämpfung und Kontrolle der Papageienkrankheit (Psittacose). Es war sogar das Züchten für den Eigenbedarf ohne diese Zuchtgenehmigung verboten. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung konnte sogar ein deftiges Bußgeld nach sich ziehen.

Den veralteten Artikel "Zuchtgenehmigung FAQ" habe ich noch online gelassen, damit man nachlesen kann, wie es vor einiger Zeit noch gehandhabt wurde.

Ablauf

Am 21. September 2012 hat der Bundesrat die Aufhebung der Psittakoseverordnung beschlossen.

Am 17. Oktober 2012 trat die Aufhebung der Psittakoseverordnung inn Kraft. Eine Kennzeichnung nach der Psittakose-Verordnung war für Wellensittiche nicht mehr vorgeschieben.

Bis dato war die Zuchterlaubnis für die Wellensittiche nach dem Tierseuchengesetz § 17 noch erforderlich, solange das in der Diskussion befindliche Tiergesundheitsgesetz noch nicht in Kraft getreten war. Konsequenterweise musste auch das Tierseuchengesetz § 17 aufgehoben oder geändert werden.

Am 22. März 2013 hat der Bundesrat dem Tiergesundheitsgesetz zugestimmt, welches offiziell am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist.

Es entfiel die Ringpflicht, die Zuchtgenehmigung und die Buchführungspflicht und der Quarantäneraum.

Infos und Bemerkungen am Rande

Zu den nicht kennzeichnungspflichtigen Vogelarten gehören u.a. Wellensittiche, Glanzsittiche, Nymphensittiche, Kanarien, Prachtfinken.

Es gibt noch die gesetzliche Kennzeichnungspflicht mit Artenschutzringen nach der Bundesartenschutzverordnung. Dazu gehören alle Vogelarten, die in der Anlage A aufgeführt sind wie z.B. Papageien, Kakadus, Aras, Amazonen und seltene Sitticharten.

Der BNA empfiehlt allen Züchtern von Psitaciden, die nicht unter der Bundesartenschutz-Verordnung aufgeführt sind, eine freiwillige Kennzeichnung und Buchführung.

Das WARUM!

Warum gilt die Psittacoseverordnung nicht mehr, warum ist die Ringpflicht abgeschafft und die Zuchtgenehmigung für Wellensittiche nicht mehr nötig?

Die Psittakose-Verordnung samt Ringpflicht war inkonsequent, da nicht nur Sittiche und Papageien Überträger dieser Krankheit sein können, sondern auch andere Vögel, für die bisher keine Ringpflicht bestand. Hinzu kommt, dass innerhalb der EU nur in Deutschland diese Verordnung bestand, nur Vögel machen keinen Halt vor einer Landesgrenze. Für die Ringpflicht und Zuchtgenehmigung war ein großer Bürokratieapparat notwending, den man sich aufgrund dieser unzureichenden Bestimmungen in Zukunft ersparen möchte.

Die Meldepflicht für Psittakose-Fälle besteht weiterhin, die Tierärzte müssen derartige Fälle dem Gesundheitsamt melden. Aber da Psittakose zwar ansteckend, aber mittlerweile gut behandelbar ist - bei Mensch als auch bei Vögeln - besteht keine Notwendigkeit mehr, dass ganze Vogelbestände eingeschläfert werden müssen. Da durch die Gesetzesänderung auch die Grundlage für die Zuchtgenehmigung entzogen wurde, hat sich auch das Thema erledigt. Letzteres hat aber auch für Empörung gesorgt.

Die Reaktionen auf die Gesetzesänderung

Während die Züchter die Aufhebung der Zuchtgenehmigung größtenteils begrüßen, sind tierschützerisch veranlagte Wellensittich-Liebhaber davon gar nicht begeistert. Sie sind der Meinung, dass jetzt noch öfter sogenannte Schlaf- und Kinderzimmerzuchten stattfinden und mangels Sachkenntnis mal eben so gezüchtet wird. In den Foren gibt es auch immer wieder Probleme dieser Art, oft wollenn Kinder einfach zum Spaß einen Nistkasten anbringen. Das bringt so manchen auf die Palme.

Während man früher solche (Einmal-)Vermehrer mit dem Satz "In Deutschland braucht man dafür eine Zuchtgenehmigung" versuchte, davon abzubringen, ist jetzt mit der Aufhebung diese Ermahnung nutzlos. Aber seien wir mal ehrlich, wer vermehren will, der macht das trotzdem. Schlimm, wenn es gerade Anfänger in der Wellensittich-Haltung sind und die Tiere darunter leiden müssen und qualvoll verenden, weil sie überhaupt nicht vorbereitet waren oder für den Ernstfall auf einen erfahrenen Züchter zurückgreifen können.

Die Fraktion der Tierschützer unter den Wellensittich-Haltern unterscheidet zwischen Züchtern, die veranwortungsbewusst züchten, eventuell einen Verband angeschlossen sind und bereits auf eine lange Erfahrungszeit zurückkblicken kann und die Züchter, die sich auf bestimmte Merkmale spezialisieren, die manche als Qualzuchten bezeichnen. Die dritte Gruppe wären dann die sogenannten Vermehrer.

Die Wellensittich-Zucht, wenn man verantwortungsvoll damit umgeht, sich auch ausreichend im Vorfeld über die Zucht schlau gemacht hat und über die grundlegenden Bedürfnisse Bescheid weiß, kann auch ein sehr schönes Hobby sein, das jedem offen stehen sollte. In diesem Fall ist die Einmalzucht auch die natürlichste Sache der Welt, Wellensittiche brüten auch in der Natur. Nur sollte man gut vorbereitet sein und sich auch darüber im Klaren sein, dass es auch unschöne Seiten der Zucht gibt.

Viele Züchter finden es positiv, wenn sich mehr Menschen, auch junge Leute für das Hobby Wellensittich-Zucht interessieren. Die Zuchtgenehmigung war bisher ein großes Hemmnis und man hofft, dass jetzt einige in dieses Hobby einsteigen, damit auch die diversen Zuchtvereine und Verbände Zuwachs erhalten, denn bei einigen besteht Mitgliederschwund und die meisten Mitglieder gehören bereits zur älteren Generation. Je mehr Mitglieder, desto stärker ist so ein Verband und man könnte z.B. die geschlossenen Ringe zu einer Art Qualitätsmerkmal machen, um sich vor schwarzen Vermehrer-Schafen abzugrenzen.

Wer daraus kein Hobby machen will, sondern einfach nur möchte, dass es den Wellensittichen gut geht: Es gibt auch viele Vögel, die in Tierheimen sitzen oder in den Vermittlungsbereichen der Foren auf ein neues gutes Zuhause bei artgerechter Haltung warten.

Zu guter Letzt ein Statement, wie ein Forum-Mitglied die Sache sieht:

Seit eine Zuchtgenehmigung für Hobby-Züchter nicht mehr erforderlich ist, darf jeder ohne Sachkenntnis die Tiere vermehren und sich dennoch Züchter nennen, weil der Begriff zwar definiert aber nicht geschützt ist.

Zucht ist folgendermaßen definiert: Kontrollierte Fortpflanzung mit dem Ziel der genetischen Umformung von Lebewesen. Durch gezielte Verpaarungen sollen gewünschte Eigenschaften verstärkt und unerwünschte Eigenschaften zum Verschwinden gebracht werden.

Meine subjektive Quintessenz daraus:

Wer sich Züchter im eigentlichen Sinn nennen möchte, benötigt also abgesehen von den selbstverständlichen Fachkenntnissen von Haltung und Aufzucht auch ein solides Grundwissen an genetischem Fachwissen. Ohne diese Grundausstattung an Wissen ist er oder sie kein Züchter sondern ein Vermehrer.

Wenn man sich die Tiere ansieht, die examinierte Züchter als "Siegertiere" auswählen, stellt sich jedoch die Frage nach dem Sinn mancher Zuchtziele. Man betrachte nur die zahlreichen Qualzuchten.

Was den Gesundheitsstatus angeht sind die Wellensittiche aus einer mit Sachkenntnis und Tierliebe geführten Vermehrung oft viel gesünder und langlebiger als die Wellensittiche von Züchtern, die die falschen Zuchtziele verfolgen. Beispiele gibt es viele: Haubenwellensittiche mit hoher Kükensterblichkeit und krankhaften Gehirnveränderungen, Vollstandardwellensittiche, die nicht richtig sehen können etc. (vgl. unter Wellensittiche - allgemeines" meine Zusammenfassung zum Thema Haubenwellensittiche als Beispiel).

Meiner Meinung nach sollte der Begriff Züchter geschützt werden und neu definiert werden: neben dem oben beschriebenen Fachwissen sollte ein anerkannter Züchter auch die Gesundheit und Langlebigkeit als oberstes Zuchtziel haben.

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Dies ist eine private Tierschutzinitiative zum Thema Wellensittich. Das Ziel ist, über artgerechte Haltungsbedingungen zu informieren, um diesen Vögeln ein gesundes und glückliches Leben zu rmöglichen.
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