Die wichtigsten Fragen zur Zuchtgenehmigung

Was ist eine Zuchtgenehmigung (ZG)

Die amtliche Erlaubnis, in Deutschland Papageien und Sittiche zu züchten und mit ihnen zu handeln.

Wer bekommt eine ZG?

§ 17 g Tierseuchengesetz (TierSG) bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Zuchtgenehmigung erteilt wird:

(1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um 1. von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder 2. mit diesen Tieren zu handeln, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn 1. Die für die Tätigkeit verantwortliche Person die für die Bekämpfung der Psittakose erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde hat und 2. die zur Bekämpfung der Psittakose erforderlichen Räumlichkeiten vorhanden sind.

Mindestalter

Um eine ZG zu bekommen, muss man voll delikts- und geschäftsfähig sind. Das Mindestalter beträgt also 18 Jahre.

Welche Behörde ist zuständig?

Entweder das Veterninäramt oder das Ordnungsamt. Dort kann man einen formlosen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Zuchtgenehmigung stellen. Man teilt Dir dort auch mit, wieviel es kosten wird (dafür gibt's eine Gebührenordnung) und ob Du ein polizeiliches Führungszeugnis benötigst.

Erfülle ich die Voraussetzungen für eine ZG?
  • Zuverlässigkeit: Die Zuverlässigkeit weist man durch ein polizeiliches Führungszeugnis nach, das man gegen Gebühr beim Ordnungsamt bekommt.
  • Sachkunde: Meistens muss man eine mündliche oder schriftliche Prüfung zu den Themen Haltung, Ernährung, Zucht von Papageien und Sittichen sowie wichtigen Rechtsgrundlagen (Bundesseuchengesetz, Tierseuchengesetz, Tierschutzgesetz, Psittakose-Verordnung) ablegen.
  • Quarantäneraum: Der Amtstierarzt besichtigt Deine Zuchträume bzw. die Wohnung. Manchmal wird ein gefliestes Badezimmer akzeptiert, in anderen Gemeinden muss man unterschreiben, dass man im Fall eines Psittakose-Ausbruchs mit der Einschläferung des gesamten Bestandes einverstanden ist.
Wie lange und wo gilt die Zuchtgenehmigung?

Die ZG gilt nicht für immer, sondern kann jederzeit widerrufen werden. Außerdem gilt sie nur für genau die Adresse, für die sie beantragt worden ist, muss bei Umzug also neu beantragt werden.

Brauche ich auch eine Zuchtgenehmigung, wenn ich nur privat züchten und den Nachwuchs behalten will?

Ja, das wird durch die Psittakose-Verordnung geregelt, ist also gesetzlich vorgeschrieben:

§ 2 (1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler), muss die Tiere kennzeichnen; dabei hat er Fußringe zu verwenden, die vom Zentralverband Zoologischer Fachgeschäfte Deutschlands e. V., Frankfurt a. M. (Zentralverband), abgegeben werden. Der Zentralverband darf Fußringe an Züchter und Händler nur abgeben, wenn eine Erlaubnis nach § 17g des Tierseuchengesetzes vorliegt und dies dem Zentralverband gegenüber nachgewiesen wird. Offene Fußringe müssen so beschaffen sein, dass sie nur einmal verwendet werden können.

Warum gibt es eine Beringungspflicht?

Um im Falle einer Psittakose-Erkrankung den Weg zurück zum Züchter verfolgen und die Krankheit auch dort behandeln zu können. Man kann darüber streiten, ob die ganzen Gesetze und Vorschriften heute noch zeitgemäß sind. In anderen Ländern wie Österreich und der Schweiz braucht man keine ZG und es gibt auch keine Beringungspflicht, trotzdem unterscheidet sich die Zahl der amtlich festgestellten Psittakosefälle kaum von denen in Deutschland.

Wo und wie bekomme ich die Fußringe?

Offene Ringe bekommst Du unter Vorlage der ZG (Original oder beglaubigte Kopie) beim
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF),
https://www.zzf.de/ringstelle/vogelringe.html
Geschlossene Ringe mit Jahreszahl bekommt man nur, wenn man Mitglied in einer der großen Züchtervereinigungen (AZ, VZE, DKB, DSV) ist.

Was ist Psittakose?

Psittakose ist eine auf den Menschen übertragbare Erkrankung, die durch Chlamydien übertragen wird.

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